Kurzfristige Verlängerung von Pflanzenschutzmitteln
Im Wald werden, verglichen mit der Landwirtschaft, sehr geringe Mengen an Pflanzenschutzmitteln (PSM) eingesetzt. Das ist auch gut so, da durch der Einsatz von Insektiziden immer negativ auf die Artenvielfalt und das Ökosystem Wald wirkt.
Da es aber immer wieder vorkommt, dass Windwurf und Trockenheit zu hohen Schadholz- und Schadflächenanfällen führt, muss die Forstwirtschaft trotzdem auf Insektizide zurückgreifen können.
Bevor Sie PSM verwenden, müssen Sie alle Alternativen wie z.B. Entrindung, Auslagerung von borkenkäfergefährdeten (Fichten-)Holz auf Lagerplätze, mechanische Kulturpflege, Pflanzung entsprechender Baumarten etc. in Betracht ziehen. Befragen Sie zur insektizid freien Borkenkäferbekämpfung Ihren Betreuungsförster des AELF. Über ihn können Sie auch staatliche Förderungen dafür beantragen.
Im Newsletter 3/2020 vom Juli, haben wir Sie über das Zulassungsende verschiedener Pflanzenschutzmittel ab 31.07.20 informiert. Es wurde lediglich die Verlängerung von „Karate Forst flüssig“ in Aussicht gestellt. Diese Verlängerung wurde jetzt kurzfristig bestätigt.
Zusätzlich wird die Zulassung zwei weiterer Mittel verlängert.
Cyberkill Forst und Forester
Bei allen drei Mitteln könnte es aber zu einer Wiederzulassung kommen.
In unten stehender Tabelle finden Sie die aktualisierten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen der einsetzbaren Pflanzenschutzmittel.
Mittel | Anwendung | Zulassungsende | Abverkaufsende | Aufbrauchende |
---|---|---|---|---|
Fastac Forst | Spritzen von liegendem Holz | 31.07.2020 | 31.01.2021 | 31.01.2022 |
Fastac Forst Profi | Spritzen von liegendem Holz | 31.07.2020 | 31.01.2021 | 31.01.2022 |
Storanet | Netz für liegendes Holz | 31.07.2020 | 31.01.2021 | 31.01.2022 |
Trinet P | Aufstellen der Pyramidenfallen | 31.07.2020 | 31.01.2021 | 31.01.2022 |
Forester | Spritzen von liegendem Holz | 31.10.2021 | 30.04.2022 | 30.04.2023 |
Cyberkill Forst | Spritzen von liegendem Holz | 31.10.2021 | 30.04.2022 | 30.04.2023 |
Karate Forst flüssig | Spritzen von liegendem Holz | 31.12.2021 | 30.06.2022 | 30.06.2023 |
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich über eventuelle Änderungen bei Ihrem Händler. Um PSM einsetzen zu dürfen, benötigen Sie einen Sachkundenachweis und sind verpflichtet diesen Einsatz schriftlich zu dokumentieren. Siehe auch https://www.lwf.bayern.de/waldschutz/pflanzenschutz/index.php.
Als PEFC zertifizierter Waldbesitzer (und das sind Sie als Mitgliedschaft in der WBV) benötigen Sie für den Einsatz unter bestimmten Voraussetzungen ein entsprechendes Gutachten (siehe https://pefc.de/furwaldbesitzer/waldstandard/gesundheit-und-vitalitat-des-waldes/).
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch in ein glückliches und gesundes Jahr 2021!
Ihre
WBV Region Augsburg e.V.